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Jugendordnung

Die Ortsverbandsjugendordnung hat ihre Grundlage im §10 der Satzung der DLRG OV Bad Aibling e.V..

Die Mitglieder der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) im Ortsverband Bad Aibling e.V. bis einschließlich 26 Jahre und die von ihnen, unabhängig vom Alter, gewählten Vertreter und benannten Mitarbeiter bilden die Jugend der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft Ortsverband Bad Aibling e. V. (DLRG-Jugend Bad Aibling).

Ziele und Inhalte der Arbeit werden vom Leitbild der DLRG-Jugend bestimmt.

Die DLRG-Jugend Bad Aibling arbeitet selbständig und verfügt über ihre finanziellen Mittel in eigener Verantwortung.

  1. In der DLRG-Jugend Bad Aibling besitzen die Mitglieder im Alter von 8 bis einschließlich 26 Jahren und die von ihnen gewählten Vertreter und Mitarbeiter das Recht zu wählen (aktives Wahlrecht) und abzustimmen. Das Recht, gewählt zu werden, beginnt mit 14 Jahren (passives Wahlrecht). Der Vorsitzende und der Leiter für Wirtschaft und Finanzen müssen am Tag der Wahl 18 Jahre alt sein.
  2. Jedes Mitglied hat nur eine Stimme; ein Depotstimmrecht ist unzulässig.
  3. Das Wahl- und Stimmrecht ist persönlich wahrzunehmen, eine Stimmabgabe durch die gesetzlichen Vertreter ist nicht möglich.
  4. Als beschlossen gelten Anträge, die mindestens eine Stimme mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigen. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen werden bei der Ermittlung der abgegebenen Stimmen nicht mitgezählt.
  5. Gewählt ist, wer mindestens eine Stimme mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt. Bei Wahlen kann nur mit Ja oder Nein abgestimmt werden. Ungültige Stimmen werden bei der Ermittlung der abgegebenen Stimmen nicht mitgezählt. Wird bei mehreren Kandidaten eine solche Mehrheit nicht erreicht, findet zwischen den beiden Kandidaten mit der höchsten erreichten Stimmenzahl eine Stichwahl statt, die bei Stimmengleichheit einmal zu wiederholen ist. In der Stichwahl ist gewählt, wer die meisten Stimmen erzielt; bei wiederholter Stimmengleichheit entscheidet das Los.
  6. Hauptberufliche Mitarbeiter besitzen in der DLRG-Jugend Bad Aibling kein passives Wahlrecht. Ausnahmen regelt der Vorstand der DLRG-Jugend Bad Aibling.

Organe der DLRG-Jugend auf Ortsverbandsebene sind:

a) Ortsverbandsjugendtag (Jugendmitgliederversammlung)

b) Vorstand der DLRG-Jugend Bad Aibling *
* hiermit ist kein Vorstand im Sinne des BGB gemeint.

Die Organe der DLRG-Jugend Bad Aibling tagen grundsätzlich verbandsöffentlich. Näheres regelt die Geschäftsordnung der DLRG-Jugend Bayern.

1. Der Ortsverbandsjugendtag ist das höchste Organ der DLRG-Jugend im Ortsverband. Ihm obliegen die grundsätzlichen Entscheidungen. Er bestimmt auf Grundlage des Leitbildes die Aufgaben der DLRG-Jugend.

2. Er setzt sich zusammen aus:

- mit Stimmrecht -

a) den Mitgliedern des Ortsverbandes im Alter von 8 - 26 Jahre,
b) den stimmberechtigten Mitgliedern des Vorstandes der DLRG-Jugend Bad Aibling,

- ohne Stimmrecht -

c) den weiteren Mitgliedern des Vorstandes der DLRG-Jugend Bad Aibling,
d) den weiteren Mitgliedern des Ortsverbandes.

3. Der Ortsverbandsjugendtag findet jährlich statt. Die Einladung hat schriftlich mindestens 4 Wochen vorher unter Bekanntgabe der Tagesordnung zu erfolgen.

4. Der Ortsverbandsjugendtag ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig.

5. Die Aufgaben des Ortsverbandsjugendtages sind:

a) Behandlung aller grundsätzlichen Fragen und Angelegenheiten der DLRG-Jugend,
b) Behandlung von aktuellen jugendpolitischen Themen,
c) Einsetzen von Kommissionen, Berufung der Mitglieder und Entgegennahme ihrer Arbeits- bzw. Abschlussberichte,
d) Entgegennahme der Arbeits- und Kassenberichte des Vorstandes der DLRG-Jugend Bad Aibling und der Prüfungsberichte der Revisoren,
e) Beschlussfassung über den jährlich vom Vorstand der DLRG-Jugend Bad Aibling vorzulegenden Haushaltsplan der DLRG-Jugend Bad Aibling,
f) Entlastung des Vorstandes der DLRG-Jugend Bad Aibling,
g) Entlastung des Leiters für Wirtschaft und Finanzen für das vergangene Haushaltsjahr,
h) Wahl des Vorstandes der DLRG-Jugend Bad Aibling,
i) Wahl von drei Revisoren, von denen mindestens zwei die Prüfung vorzunehmen haben,
j) Wahl der Delegierten zum Bezirksjugendtag,
k) Beschlussfassung über Anträge,
l) Änderungen der Jugendordnung der DLRG-Jugend Bad Aibling,
m) Beschlussfassung über Anträge an die Ortsverbandsversammlung. Die Vertretung der Anträge wird auf der Ortsverbandsversammlung umfassend durch den Vorstand der DLRG-Jugend Bad Aibling wahrgenommen, sofern der Ortsverbandsjugendtag nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt.

6. Auf schriftlichen Antrag von mindestens 10% der stimmberechtigten Mitglieder des Ortsverbandsjugendtages muss ein außerordentlicher Ortsverbandsjugendtag innerhalb von zwei Monaten stattfinden.

7. Der Ortsverbandsjugendtag kann einzelnen gewählten Mitgliedern des Vorstandes der DLRG-Jugend Bad Aibling dadurch das Misstrauen aussprechen, dass er mit 2/3-Mehrheit der anwesenden Stimmen einen Nachfolger wählt. Der Abgewählte wird für seine Amtszeit bei dem nächsten Ortsverbandsjugendtag entlastet. Ein Antrag auf Misstrauensvotum kann von jedem stimmberechtigten Mitglied des Ortsverbandsjugendtages gestellt werden und ist fristgerecht zu den Antragsfristen schriftlich mit Nennung des Kandidierenden zu stellen.

1. Der Vorstand der DLRG-Jugend Bad Aibling ist das Planungs- und Ausführungsgremium der DLRG-Jugend. Er ist für die Abwicklung der laufenden Aufgaben der DLRG-Jugend nach der Jugendordnung und den Beschlüssen des Ortsverbandsjugendtages verantwortlich. Er wahrt ferner die Interessen der DLRG-Jugend Bad Aibling zwischen den Sitzungen des Ortsverbandsjugendtages. Der Vorstand der DLRG-Jugend Bad Aibling wird alle zwei Jahre gewählt.

2. Die Einladung zur Vorstandssitzung der DLRG-Jugend Bad Aibling erfolgt eine Woche vorher durch den Vorsitzenden der DLRG-Jugend Bad Aibling. Der Vorstand der DLRG-Jugend Bad Aibling ist beschlussfähig, wenn ordnungsgemäß eingeladen wurde und mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Vorstandsmitglieder anwesend ist.

3. Der Vorstand der DLRG-Jugend Bad Aibling tritt mindestens zweimal im Jahr zusammen.

4. Der Vorstand der DLRG-Jugend Bad Aibling führt die Geschäfte im Rahmen des genehmigten Haushaltsplanes.

5. Auf schriftlichen Antrag von mindestens drei stimmberechtigten Mitgliedern des Vorstandes der DLRG-Jugend Bad Aibling muss eine außerordentliche Sitzung des Vorstandes der DLRG-Jugend Bad Aibling innerhalb von drei Wochen stattfinden.

6. Er setzt sich zusammen aus:

- mit Stimmrecht -

a) dem Vorsitzenden,
b) mindestens zwei bis zu fünf stellvertretenden Vorsitzenden,
c) dem Leiter für Wirtschaft und Finanzen, falls ein stellvertretender Leiter für Wirtschaft und Finanzen gewählt wurde, übernimmt dieser im Vertretungsfall das Stimmrecht,
d) der Vertretung des Ortsverbandes entsprechend der Anzahl der Vertreter der DLRG-Jugend im Ortsverbandsvorstand,

- ohne Stimmrecht -

e) den vom Vorstand der DLRG-Jugend Bad Aibling berufenen Referenten,
f) den vom Vorstand der DLRG-Jugend Bad Aibling bestellten Leitern der eingesetzten Arbeits- und Projektgruppen,
g) dem stellvertretenden Leiter für Wirtschaft und Finanzen.

7. Der Vorstand der DLRG-Jugend Bad Aibling gibt sich einen Geschäftsverteilungsplan. Die Aufgabenverteilung auf die Mitglieder des Vorstandes und auf Projekt- und Arbeitsgruppen orientiert sich an folgenden Bereichen:

a) Vertretung zum Ortsvorstand und nach außen
b) Strukturfragen
c) Innenvertretung, Koordinierung
d) Wirtschaft und Finanzen
e) Fahrten, Lager und internationale Begegnungen
f) Öffentlichkeitsarbeit
g) Jugendbildung
h) Kindergruppenarbeit'
i) Ökologie und Umweltfragen
j) Schwimmen, Retten und Sport

8. Zur Bewältigung seiner Aufgaben kann der Vorstand der DLRG-Jugend Bad Aibling Referenten sowie Arbeits- und Projektgruppen einsetzen. Die Amtszeit der Mitglieder endet spätestens mit der Neuwahl eines neuen Vorstandes der DLRG-Jugend Bad Aibling.

Die DLRG-Jugend gibt sich zur Durchführung von Sitzungen und Tagungen eine Geschäftsordnung, die vom Ortsverbandsjugendtag verabschiedet wird. Im Übrigen gilt die Geschäftsordnung der DLRG im Ortsverband Bad Aibling sinngemäß.

Die Jugendordnungen der Ortsverbände müssen im Einklang mit der Landesjugendordnung stehen, daher bedürfen sie der Zustimmung des Landesjugendrates. Bestehende Satzungsbestimmungen in den Ortsverbänden bleiben hiervon unberührt.

Die Änderung der Jugendordnung der DLRG-Jugend Bad Aibling kann nur vom Ortsverbandsjugendtag mit 2/3 Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden. Sie bedarf der Bestätigung durch die Ortsverbandsversammlung.

Die Jugendordnung der DLRG-Jugend Bad Aibling ist vom außerordentlichen Ortsverbandsjugendtag am 02.11.2009 in Bad Aibling beschlossen worden.

Die Ortsverbandsversammlung der DLRG bestätigt diese Fassung der Jugendordnung der DLRG-Jugend Bad Aibling am 02.11.2009 in Bad Aibling.

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