Nimm Kontakt auf
Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsverband Bad Aibling e.V. findest du hier .
Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsverband Bad Aibling e.V. findest du hier .
Die Teilnahme an den Veranstaltungen der DLRG OV Bad Aibling e.V. erfolgt ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Bedingungen.
Soweit nichts anderes angegeben wurde, ist der Veranstalter der DLRG Ortsverband Bad Aibling e.V.
Anmeldungen sind grundsätzlich nur, wie in der Ausschreibung beschrieben möglich. Eine Teilnahme ohne Anmeldung ist nicht möglich. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme wird mit der Anmeldung nicht begründet. Mündliche Anmeldungen sind nur mit Einverständnis des Lehrgangsleiters oder Veranstaltungsleiters gestattet. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer bzw. dessen gesetzlicher Vertreter die Teilnahmebedingungen an. Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Minderjährige Teilnehmer haben eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern zum Lehrgang oder Veranstaltung mitzubringen.
Alle Teilnahmevoraussetzungen sind vor Veranstaltungsbeginn zu erfüllen und am ersten Lehrgangstag unaufgefordert dem Veranstaltungsleiter nachzuweisen. Erfüllt der Teilnehmer nicht die Teilnahmevoraussetzungen, kann er nicht am Lehrgang teilnehmen. Die Kosten werden in diesem Fall nicht erstattet.
Die Teilnahmegebühren sind nach Erhalt der Anmeldebestätigung und vor Veranstaltungsbeginn auf das Konto der DLRG Ortsverband Bad Aibling e.V. zu überweisen, wenn dieses nicht anders in der Ausschreibung angegeben ist. Zusage/Absage von Lehrgangs-, bzw. Seminarplätzen
Eine Abmeldung kann bis zum Meldeschluss spätestens aber 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Textform erfolgen. Anschließend ist eine Abmeldung/ Stornierung nicht mehr möglich. Bei fristgerechter Abmeldung werden die gezahlten Gebühren (soweit nicht schon Gebühren an Dritte abgeführt wurden oder Materialien beschafft wurden) erstattet oder nicht berechnet. Bei Stornierung nach Anmeldeschluss, bei unentschuldigtem Fernbleiben oder bei Abbruch eines Lehrgangs ist der volle Teilnehmerbeitrag zu entrichten. Die Vorlage eines ärztlichen Attests entbindet nicht von der Verpflichtung zur Zahlung des Teilnehmerbeitrags.
Die Veranstalter behalten sich vor Veranstaltungen auch kurzfristig abzusagen, wenn zu geringe Teilnehmerzahlen oder andere Umstände eine Durchführung nicht zulassen. In diesem Fall werden bereits bezahlte Gebühren zurück überwiesen bzw. nicht in Rechnung gestellt. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Änderungen dieses Absatzes sind möglich, wenn dieses in der Ausschreibung angegeben ist. Fehlverhalten auf Veranstaltungen und Seminaren Auf den Lehrgängen des DLRG Ortsverband Bad Aibling e.V. ist den Weisungen der Veranstaltungsleitung stets Folge zu leisten. Liegt bei Teilnehmern ein Fehlverhalten vor, entscheidet die Lehrgangsleitung, ob der Teilnehmer vom Seminar oder von Teilen des Seminars ausgeschlossen wird. Ein Ausschluss entbindet nicht von der Pflicht zur Entrichtung des Teilnehmerbeitrags.
Alle anfallenden Reisekosten (inkl. Fahrt- und Übernachtungskosten) sind vom Teilnehmer selbst zu tragen.
Durch die Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit der Be- und Verarbeitung der personenbezogenen Daten für Zwecke der Abwicklung der Veranstaltung sowie der Zusendung späterer Informationen einverstanden.
Wir weisen darauf hin, dass Aufnahme, die während der Veranstaltung gemacht werden, zur internen und externen Öffentlichkeitsarbeit der Veranstalter (z.B. Homepage, Lehrgangsankündigungen, Presseberichte, soziale Medien u.ä.) verwendet werden können. Der Teilnehmer ist mit der Veröffentlichung einverstanden, wenn er nicht spätestens bis zum Veranstaltungsbeginn schriftlich widersprochen hat. Bild-, Film- und Tonaufnahme durch Dritte, die nicht rein privaten Zwecken dienen, bedürfen der Zustimmung durch die Veranstalter.
Diese Bedingungen gelten für alle Veranstaltungen des DLRG Ortsverband Bad Aibling e.V. In der Ausschreibung können ergänzende Regelungen genannt werden. Diese gelten zusätzlich zu den hier genannten Regelungen. Sind in der Ausschreibung abweichende Regelungen zu den Allgemeinen Seminarbedingungen genannt gelten die Bedingungen der Ausschreibung.
Diese Webseite nutzt Tracking-Technologie, um die Zahl der Besucher zu ermitteln und um unser Angebot stetig verbessern zu können.
Die Auswahl (auch die Ablehnung) wird dauerhaft gespeichert. Über die Datenschutzseite lässt sich die Auswahl zurücksetzen.